Mitarbeitende sind als Träger arbeitsökologischer Innovationen zu beteiligen und anzuerkennen: Sie verfügen über ein arbeits- und tätigkeitsbezogenes Fach- und Erfahrungswissen für derartige Innovationen. Die Umsetzung arbeitsökologischer Innovationen gelingt nur im betrieblichen Alltag. Wenn solche Innovationen von Mitarbeitenden mitentwickelt werden, werden sie auch im betrieblichen Alltag praktiziert und angewandt.

Beschäftigte als Träger arbeitsökologischer Innovationen